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FRAGEN & ANTWORTEN

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  • Die DDW Deutsche Digitale Wertpapiere GmbH ist ein Hamburger FinTech innerhalb der Brightpoint-Gruppe, das Emissionslösungen für digitale Wertpapiere als tokenisierte Anleihen als Dienstleistung anbietet. Dies geschieht auf Basis der innovativen Blockchain-Technologie.

  • DDW wurde mit dem Ziel gegründet, die Vermögensklasse zu demokratisieren und Investitionsmöglichkeiten, die bisher nur einer ausgewählten Gruppe zugänglich waren, für alle zugänglich zu machen.

  • Das im Juni 2021 in Kraft getretene eWpG regelt den elektronischen Wertpapierhandel in Deutschland und soll die Interessen der Anleger schützen. Eine durch dieses Gesetz eingeführte Reform ist die Anerkennung von Wertpapieren in digitaler Form, wodurch die Notwendigkeit physischer Urkunden entfällt. Diese digitalen Wertpapiere können auf Plattformen wie Blockchain aufgezeichnet werden. Das eWpG legt den regulatorischen Rahmen fest, innerhalb dessen die Dienstleistungen von DDW funktionieren.

  • Eine tokenisierte Anleihe ist ein Finanzinstrument, bei dem Anleihen in Wertpapiertoken aufgeteilt werden, die jeweils eine Anleihe repräsentieren. Die Erstellung und Verwaltung dieser Token erfolgt auf der Blockchain, einem dezentralen digitalen Hauptbuch, das Informationen in Blöcken aufzeichnet, die durch Kryptografie verknüpft sind. Diese Technologie gewährleistet eine sichere, transparente und unveränderliche Aufzeichnung von Transaktionen und Daten.

  • Die Tokenisierung von Schuldverschreibungen in Security Token bietet sowohl Emittenten wie Unternehmen und Fonds als auch Anlegern mehrere Vorteile. Durch die Aufteilung der Schuldverschreibungen in kleinere Stückelungen erleichtert diese Methode die Aufteilung der Schuldverschreibungsbeträge. Dadurch werden bisher exklusive Anlagemöglichkeiten für Anleger mit kleineren Kapitalbeträgen zugänglich, was die potenzielle Anlegerbasis erweitert. Unternehmen und Fonds erhalten die Flexibilität, die Investitionsgrößen anzupassen und eine vielfältigere Gruppe von Anlegern anzuziehen. Kleinere Unternehmen, die oft Schwierigkeiten haben, externe Finanzierungen zu erhalten, können tokenisierte Schuldverschreibungen nutzen, um ein breiteres Publikum zu erreichen und leichter Fremdkapital zu beschaffen.

    Darüber hinaus führt die Tokenisierung zu einer erhöhten Effizienz. Durch die Automatisierung administrativer Aufgaben ergeben sich erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen. Sowohl die anfängliche Einrichtungszeit als auch die laufenden Kosten werden drastisch gesenkt.

  • Eine Zweckgesellschaft (SPV - Special Purpose Vehicle) ist ein rechtlich unabhängiges Unternehmen, das für einen bestimmten und begrenzten Zweck gegründet wird. Die Hauptfunktionen der SPV umfassen die Trennung von Risiken und die Begrenzung der Haftung durch begrenzte Vermögenswerte sowie die Finanzierung von Projekten durch die Ausgabe von Anleihen. Im Fall von DDW investiert die SPV in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

  • Bei öffentlichen Angeboten ist grundsätzlich ein Wertpapierprospekt erforderlich, es sei denn, es liegt mindestens eine der folgenden Ausnahmen vor:

    Optionen erweitern:

    Es besteht die Möglichkeit von Optionen zur Erhöhung der Investition. So kann der Ausgangspunkt ein Angebot sein, das unter eine Prospektbefreiung fällt, und die Investition kann im Laufe des Projekts erhöht werden. Sowohl private Angebote als auch spätere öffentliche Angebote sind eine Option. Kapitalabrufe sind auch auf herkömmliche Weise möglich

  • Ein öffentliches Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn:

    1. das Angebot ausschließlich an qualifizierte Investoren gerichtet ist,

    2. in jedem EU-Mitgliedstaat maximal 149 potenzielle Investoren angesprochen werden,

    3. der Mindestzeichnungsbetrag 100.000 Euro beträgt.

  • Ein WIB dient wie ein Wertpapierprospekt der Information im Rahmen von öffentlichen Angeboten zwischen 1 Mio. € und 8 Mio. €. Es ist allerdings deutlich kürzer (in der Regel maximal 3 Seiten) als der Wertpapierprospekt, muss aber alle relevanten Angaben enthalten und von der BaFin gebilligt werden.

  • Sollte die DDW oder der Softwareanbieter Cashlink insolvent werden oder auf andere Weise getrennt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Existenz oder Form der bereits erstellten Sicherheitstoken. Die Token bleiben unverändert und intakt. Die einzige Änderung besteht darin, dass sie auf ein anderes Register oder einen anderen Verwahrer übertragen werden, um ihre Sicherheit und Integrität zu gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass Investoren und Tokeninhaber auch in unvorhergesehenen Situationen stets Zugang zu ihren Vermögenswerten haben.

  • Die DDW Deutsche Digitale Wertpapiere GmbH ist ein in Hamburg ansässiges FinTech-Unternehmen innerhalb der Brightpoint-Gruppe, das Emissionslösungen für digitale Wertpapiere in Form von tokenisierten Anleihen als Service anbietet. Dies erfolgt mithilfe innovativer Blockchain-Technologie.

  • DDW wurde mit dem Ziel gegründet, die Anlageklasse zu demokratisieren und Anlagemöglichkeiten, die bisher nur einer ausgewählten Minderheit vorbehalten waren, für jedermann zugänglich zu machen.

  • Das im Juni 2021 in Kraft getretene eWpG regelt den elektronischen Wertpapierhandel in Deutschland und soll die Interessen der Anleger schützen. Eine durch dieses Gesetz eingeführte Reform ist die Anerkennung von Wertpapieren in digitaler Form, wodurch die Notwendigkeit physischer Urkunden entfällt. Diese digitalen Wertpapiere können auf Plattformen wie Blockchain aufgezeichnet werden. Das eWpG legt den regulatorischen Rahmen fest, innerhalb dessen die Dienstleistungen von DDW funktionieren.

  • Eine tokenisierte Anleihe ist ein Finanzinstrument, bei dem Anleihen in Sicherheitstoken aufgeteilt werden, von denen jeder eine Anleihe repräsentiert. Die Erstellung und Verwaltung dieser Token erfolgt auf der Blockchain, einem dezentralen digitalen Register, das Informationen in Blöcken aufzeichnet, die durch Kryptografie miteinander verknüpft sind. Diese Technologie gewährleistet eine sichere, transparente und unveränderliche Aufzeichnung von Transaktionen und Daten.

  • Die Tokenisierung von Schuldtiteln in Sicherheitstoken bietet zahlreiche Vorteile sowohl für Emittenten wie Unternehmen und Fonds als auch für Investoren. Durch die Aufteilung von Anleihen in kleinere Einheiten wird die Zerlegung von Anleihebeträgen erleichtert. Dies eröffnet bisher exklusive Investitionsmöglichkeiten für Investoren mit kleineren Kapitalbeträgen und erweitert so die potenzielle Investorenbasis. Unternehmen und Fonds gewinnen an Flexibilität bei der Anpassung der Investitionsgrößen und können eine vielfältigere Investorengruppe anziehen. Kleinere Unternehmen, die oft Schwierigkeiten haben, externe Finanzierung zu sichern, können durch tokenisierte Schuldtitel ein breiteres Publikum erreichen und einfacher Fremdkapital aufnehmen.

    Zusätzlich führt die Tokenisierung zu höherer Effizienz. Die Automatisierung administrativer Aufgaben reduziert erheblich den Zeit- und Kostenaufwand. Sowohl die anfängliche Einrichtungszeit als auch die laufenden Kosten werden drastisch gesenkt.

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    Additionally, tokenization leads to heightened efficiency. The automation of administrative tasks results in significant time and cost reductions. Both the initial setup time and ongoing costs are drastically lowered.

  • Ein SPV (Special Purpose Vehicle) ist ein rechtlich unabhängiges Unternehmen, das für einen bestimmten und begrenzten Zweck gegründet wird. Zu den Hauptfunktionen des SPV gehören Risikotrennung und Haftungsbeschränkung durch begrenztes Vermögen sowie die Finanzierung von Projekten durch die Ausgabe von Anleihen. Im Falle von DDW investiert das SPV im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

  • Bei öffentlichen Angeboten ist grundsätzlich ein Wertpapierprospekt erforderlich, es sei denn, es liegt mindestens eine der folgenden Ausnahmen vor:

    Erweiterte Optionen:

    Es besteht die Möglichkeit, das Investment zu erhöhen. Beispielsweise kann der Ausgangspunkt ein Angebot sein, das unter eine Prospektausnahme fällt, und das Investment kann im Laufe des Projekts gesteigert werden. Sowohl private Angebote als auch spätere öffentliche Angebote sind Optionen. Kapitalabrufe sind ebenfalls auf herkömmliche Weise möglich.

  • Ein öffentliches Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn:

    1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an qualifizierte Anleger

    2. In jedem EU-Mitgliedsstaat werden maximal 149 potenzielle Investoren angesprochen

    3. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro

  • Ein WIS dient wie ein Wertpapierprospekt der Information im Rahmen von öffentlichen Angeboten zwischen 1 Mio. € und 8 Mio. €. Es ist allerdings deutlich kürzer (in der Regel maximal 3 Seiten) als der Wertpapierprospekt, muss aber alle relevanten Angaben enthalten und von der BaFin gebilligt werden.

  • Sollte die DDW oder der Softwareanbieter Cashlink insolvent werden oder auf andere Weise getrennt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Existenz oder Form der bereits erstellten Sicherheitstoken. Die Token bleiben unverändert und intakt. Die einzige Änderung besteht darin, dass sie auf ein anderes Register oder einen anderen Verwahrer übertragen werden, um ihre Sicherheit und Integrität zu gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass Investoren und Tokeninhaber auch in unvorhergesehenen Situationen stets Zugang zu ihren Vermögenswerten haben.

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